Über die Zukunft der Gemeinde mitbestimmen

Am Montagabend, 24. September, liessen sich im Wigersaal des Gemeindehauses rund 20 Interessierte über die Gesamtrevision der Ortsplanung aus erster Hand informieren. Die Bevölkerung ist aufgerufen, an der Revision mitzuwirken.

Peter Helfenstein

Gemeindepräsident Urs Kiener informierte in groben Zügen über die Ausgangslage der Ortsplanung in Hergiswil. Die Gemeinden sind vom Kanton verpflichtet worden, die Ortsplanungen zu überarbeiten. In einem ersten Schritt wurden Offerten von verschiedenen Planungsbüros zur Erarbeitung der Ortsplanungsrevision eingeholt. Nach gründlicher Abwägung durch die Ortsplanungskommission und den Gemeinderat erhielt das Büro Kost + Partner AG in Sursee den Zuschlag. Diesem Büro ist Hergiswil sehr vertraut, hat es doch bereits bei der letzten Ortsplanung und der Teilrevision mitgewirkt. Es begleitete und erarbeitete auch das Siedlungsleitbild. Mitglieder der Ortspanungskommission sind folgende Personen: Gemeindepräsident Urs Kiener (Präsident), Gemeindeammann Pius Hodel, Flurin Burkhalter (Vertretung FDP), Cornelia Schwegler Greber (Vertretung CVP), Paul Vogel (Vertretung SVP), Josef Staffelbach (Vertretung Gewerbe) sowie Gemeindeschreiber Matthias Kunz (Protokollführer).

Wie soll sich Hergiswil weiterentwickeln? Darüber soll die Bevölkerung mit der Ortsplanungsrevision mitbestimmen.

Bild © VBS, Mai 2017

Über den Stand orientiert
Romeo Venetz vom Planungsbüro Kost + Partner AG stellte den Stand der Ortsplanung vor. Das Siedlungsleitbild, welches letztes Jahr vom Gemeinderat verabschiedet wurde, ist das Fundament für die Ortsplanungsrevision. Venetz erklärte, dass jeweils nach circa 15 Jahren eine Gesamtüberprüfung der Ortsplanung fällig ist. Ein weiterer Handlungsbedarf ergibt sich aus der notwendigen Festlegung der Gewässerräume. Ein weiterer Grund für die Revision ist das Ja der Schweizer Bevölkerung zum Raumplanungsgesetz im Jahr 2013. Im Sinne einer Harmonisierung wurden zudem neue Begriffe eingeführt – weg von der Ausnützungsziffer hin zur Überbauungsziffer, weg von der Geschossigkeit hin zu den Gesamthöhen. Auch hier sagte der Kanton den Gemeinden, dass sie bis 2023 Zeit hätten, die Neuerungen in ihrem Zonenplan und Bau- und Zonenreglement (BZR) umzusetzen. Remeo Venetz ging anhand von Beispielen auf die Vereinheitlichung der Baubegriffe und Messweisen ein. Anhand von Plänen und Skizzen erläuterte Romeo Venetz detailliert die Entwürfe Anpassung Zonenplan Siedlung (Dorf und Hübeli), Anpassung Zonenplan Landschaft, Gewässerraum- Festlegung und Umgang mit den bisherigen Gestaltungsplänen. Letztere müssen den geänderten Baubegriffen angepasst oder aufgehoben werden.

Nur einzonen, wenn ausgezont wird
Im Rahmen der Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes hat der Regierungsrat alle Luzerner Gemeinden in drei Kategorien eingeteilt, in so genannte Einzonungsgemeinden, in Kompensationsgemeinden und in Rückzonungsgemeinden. Hergiswil gehört nicht zu den Rückzonungsgemeinden, welche bestehende Flächen auszonen müssen, sondern hat den Status als Kompensationsgemeinde. Heisst: Die Gemeinde hat gewisse Reserven und man kann im Moment nur einzonen, wenn kompensatorisch eine gleich grosse Fläche ausgezont wird, wobei die neuen eingezonten Flächen sehr marginal sind.

Baubewilligung für Ärztezentrum
Zwei Fragen aus dem Publikum beantwortete Remeo Venetz zu deren Zufriedenheit. Und dann kam noch eine Frage, welche nicht direkt die Ortsplanungsrevision betraf, sondern den geplanten Bau auf der Chrüzmatte 3 mit dem vorgesehenen «Ärztezentrum Napf». Gemeindepräsident Urs Kiener sagte, dass die Baubewilligung erteilt werden konnte. «Der Bauherr und die Einsprecher konnten sich einigen und der Gemeinderat steht nach wie vor hinter diesem Standort», hielt er fest.