Neuvergabe der Jagdreviere

In Hergiswil sind die neuen Pächter die alten Pächter. Die Verpachtung der drei Jagdreviere ging ohne Probleme über die Bühne. Die Jagdpachtverträge beginnen am 1. April 2009 und enden am 31. März 2017.

Peter Helfenstein

Alle acht Jahre werden die Jagdreviere im Kanton Luzern neu vergeben. Für die 124 Reviere schliessen die jeweiligen Gemeinden im Auftrag der kantonalen Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) Pachtverträge mit interessierten Jägergruppen ab. Bewerbeschluss war der 31. Dezember 2008. Weil sich für den Grossteil der Reviere nur die ehemaligen Pächter bewarben, können die Gemeinden die Verträge mit den Einzelbewerbern erneuern. Kommt es zu Mehrfachbewerbungen sieht das Gesetz eine Versteigerung vor. Mit der Pacht übernimmt die Jagdgesellschaft die Verantwortung für den Wildbestand im Revier. Die Abschussplanung wird von der kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung überwacht.

Reviere
Die Reviergrenzen folgen oft den Gemeindegrenzen. Grosse Gemeinden umfassen mehrere Reviere. Die Grenzen berücksichtigen jagdliche und wildbiologische Kriterien.
Das grösste Revier im Kanton Luzern misst 2'961 ha und wird von neun bis 15 Pächtern betreut. Das Kleinste umfasst 331 ha bei drei bis vier Pächtern. In Hergiswil gibt es drei Reviere beziehungsweise Jagdgesellschaften: Hergiswil – rechtes Wiggernufer, 1091 ha, davon 1047 ha Hergiswil und 44 ha Willisau, zehn Pächter und ein Ehrenpächter (Fridolin Isenschmid); Hergiswil - linkes Wiggernufer, 1092 ha, davon 1026 Hergiswil und 66 ha Willisau, 10 Pächter; Hergiswil – Enzi, 1051 ha, alles Hergiswil, 10 Pächter.
Die Reviere sind auf der Jagdrevierkarte eingezeichnet, die ein integrierter Teil des Jagdpachtvertrages ist.

Der Jagdpachtvertrag
In den Allgemeinen Bestimmungen des Jagdpachtvertrages steht unter anderem: Die Jagdberechtigten haben die Jagd nach dem gesetzlichen Bestimmungen, weidmännisch und nach überkommenen Jagdregeln auszuüben. Sie nehmen Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse und auf die Anliegen der Landwirtschaft, der Waldwirtschaft und des Naturschutzes. Der Vertrag ist in drei Exemplaren ausgefertigt, von denen je ein Exemplar für die verpachtende Gemeinde, für die Jagdpächter und für die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa), Abteilung Fischerei und Jagd bestimmt ist.

Unterzeichnung der Jagdpachtverträge

V.l.: Kasimir Bieri, Hans Aregger, Xaver Roos und Gemeindepräsident Beat Thalmann bei der Unterzeichnung des Jagdpachtvertrags für das Revier Hergiswil - Enzi.

Bild Peter Helfenstein

Unterzeichnung der Verträge
Am Montag, 16. Februar 2009, trafen sich die Jagdgesellschaften Rechtes Wiggernufer, Linkes Wiggernufer und Enzi, Gemeindepräsident Beat Thalmann, Gemeindeammann Walter Grüter und Gemeindeschreiber Klaus Zihlmann im Versammlungslokal des Gemeindehauses, um die Jagdpachtverträge zu unterzeichnen. Gemeindepräsident Beat Thalmann hielt fest, dass für die drei Reviere nur je ein Angebot eingegangen sei, weshalb er darauf verzichten konnte, den Versteigerungshammer mitzunehmen. Nachdem die dreifach ausgefertigten Jagdpachtverträge von den Pächtern unterschrieben waren, dankte Beat Thalmann den Jägern für die gute Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat. Er schätze die Pflege des Wildes und der Landschaft durch die Jäger und mit dem Jägergruss «Waidmanns Heil» schloss er den offiziellen Akt.